
Pooling
Zeitgleiche Abrechnung mehrerer Entnahmestellen zur Reduktion der Leistungsspitze.
Mit dem Begriff „Pooling“ wird zeitgleiche Abrechnung mehrerer Entnahmestellen durch ein und denselben Netznutzer gemeint. Die abrechnungsrelevante Leistungsspitze ergibt sich aus der zeitgleichen Leistung aller gepoolten Leistungswerte im Gegensatz zu der Entnahme an jedem einzelnen Entnahmepunkt.
Dies führt zu einer Reduktion der zur Abrechnung heranzuziehenden Leistungsspitze, da diese Lastspitze i.d.R. niedriger ist als die Summe der einzelnen Leistungsspitzen pro Entnahmestelle. Das Pooling senkt somit die Kosten des zu zahlenden Jahresleistungsentgeltes.
Das Pooling im Sinne des § 17 Abs. 2a StromNEV gilt:
- (Nr. 1) durch denselben Netznutzer (Letztverbraucher oder Weiterverteiler) genutzt werden
- (Nr. 2) mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz desselben Netzbetreibers verbunden sind,
- (Nr. 3) sich auf der gleichen Netz- oder Umspannebene befinden und
- (Nr. 4) entweder Bestandteil desselben Netzknotens sind (1. Alt.) oder bei Vorliegen einer kundenseitigen galvanischen Verbindung an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind (2. Alt.)
Definition Netzknoten (§ 2 Nr. 11 StromNEV)
Die Definition des Netzknotens ergibt sich nach § 2 Nr. 11 StromNEV, wenn der räumlich eng begrenzte Teil eines Elektrizitätsversorgungsnetzes, der sich auf einem baulich zusammengehörenden Gebiet befindet und aus:
- einem Umspannwerk, einer Umspannanlage, einer Umspannstation, einer Ortsnetzstation oder einer Schaltanlage, oder
- einer sonstigen Übergabestelle bei Vorliegen einer den in Buchstabe a genannten Fällen vergleichbaren galvanischen Verbindung besteht, mit der eine oder mehrere Entnahmestellen verbunden sind.
Unsere Leistungen
Analyse
Gegenüberstellung Ihrer heutigen Netznutzungskosten
Smart Metering
Bundesweite Installation der acteno Messtechnik
Netzbetreiber-Management
Abstimmung & Umstellung der Abrechnung
Berichtswesen
Kontrolle Ihrer Energieabrechnung
Für wen lohnt sich Pooling?
Kunden mit zwei oder mehreren Entnahmestellen, deren aggregierte Höchstlast niedriger ist als die Summe der einzelnen Höchstlasten. Über das Pooling lassen sich SLP-Messungen zu einem virtuellen Zählpunkt als rLM-Messung zusammenführen.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetzesauszug – § 17 StromNEV: Link
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