Anpassungen in der MAKO 2020
mit Wirkung zum 01.12.2019 werden die neuen Marktprozesse gemäß der MAKO 2020 – im Sinne der Festlegungen nach „BK6-18-032“ der BNETZA in Kraft treten.
Wesentlich ist u.a. dabei, dass wir als wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) künftig nicht nur Ihnen als Netzbetreiber die Messdaten weiterleiten werden, sondern sternförmig sämtliche Werte auch an den Lieferanten, Direktvermarkter und ggf. auch Übertragungsnetzbetreiber übersenden.
In dem aktuell vorliegenden Feinkonzept des BDEW ist zwischen den 01.12.2019 und den 01.02.2020 ein Übergang auf den wMSB für alle entsprechenden Marktlokationen geplant.
Wir möchten auf die zwei folgenden Sachverhalte hinweisen
1. Zuordnungstermin wMSB
Eine Zuordnung des wMSB schlagen wir einheitlich zum 01.02.2020 vor – wir werden dann als wMSB die Messwerte an die weiteren Marktpartner verteilen. Somit haben alle Partner mehr Zeit, ihre Systeme für die Umstellung vorzubereiten.
2. Handhabung bei komplexen Messungen
Da wir ggf. bei Ihnen Marktlokationen mit einem komplexen Formelaufbau betreuen, ist eine gemeinsame Absprache des Formelaufbaus erforderlich.
Wir möchten Sie hierzu bitten uns Ihre Formeldokumentation via E-Mail an msb.support@acteno.de zu übersenden. Einen Vorschlag, wie dieser Formelaufbau dokumentiert sein kann finden Sie auf dieser Seite