Konzessionsabgabe: Umstellung von Tarif- auf Sondervertragskunde

Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden durch die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Für die Konzessionsabgabe bestehen gesetzliche Preisobergrenzen. Je nach Gemeindegröße beträgt sie 1,32 bis 2,39 ct/kWh. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.

Netznutzer können als Sondervertragskunde eingestuft werden. Diese Einstufung ist unabhängig von der Gemeindegröße. Vielfach sind Kunden als Sondervertragskunde einzustufen, werden jedoch als Tarifkunde behandelt. Sondervertragskunden zahlen lediglich eine Konzessionsabgabe von 0,11 ct/kWh. Demnach kann über diese Einstufung eine Einsparung von bis zu 95 % erzielt werden.

Als Sondervertragskunde gelten Verbraucher mit:

Hinweis: Dies kann mit der Umstellung der SLP auf rLM Messung kombiniert werden.

Gegenüberstellung der Konzessionsabgaben:

Version Einwohnerzahl Betrag in Cent je kWh
Tarifkunden bis 25.000 1,32
bis 100.000 1,59
bis 500.000 1,99
über 500.00 2,39
Schwachlasttarife 0,61
Sondervertragskunden 0,11
Potential / Beispiel
Potential / Beispiel

acteno stellt die Messung von SLP auf rLM um, wodurch auch das Leistungsmaximum festgestellt wird. Der Kunde hat in zwei Monaten des Jahres eine Höchstlast von 32 kW.

Ausgangssituation

Kunde mit einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh in einer Großsstadt > 500.000 Einwohner wird heute noch als Tarifkunde über seine SLP Messung eingestuft.

Anwendung

acteno installiert eine Leistungsmessung und stellt dadurch die Höchstleistung fest. Es erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber eine Umestellung der Abrechnung von Tarifkunde auf Sondervertragskunde.

Kalkulation bisher

Konzessionsabgabe als Tarifkunde: 2,39 Cent / kWh

80.000 kWh x 0,0239 Euro pro kWh = 1.912 Euro
Kalkulation neu

Konzessionsabgabe als Sondervertragskunde: 0,11  Cent / kWh

80.000 kWh x 0,0011 Euro pro kWh = 88 Euro
Einsparung

1.912 Euro – 88 Euro = 1.824 Euro p.a.

Unsere Leistungen für Sie
Unsere Leistungen für Sie

Gemeinsamen mit unseren Partnern sorgen wir für eine Analyse & Bewertung Ihrer Netznutzungskosten an allen Standorten und kümmern uns um alle Abläufe gegenüber den Netzbetreiber.

In Kombination mit unserem Smart Metering haben Sie zudem jederzeit Zugriff auf Ihre Energiedaten und können auch vergleichen, wie sich Ihre Netzlast innerhalb und außerhalb des Hochlastzeitfensters verhält.

  1. Analyse und Gegenüberstellung der heutigen Netznutzungskosten
  2. Installation des acteno Smart Meterings bundesweit
  3. Abstimmung und Kommunikation zur Umstellung der Abrechnung bei dem jeweiligen Netzbetreibern
  4. Berichtswesen zur Kontrolle der Energieabrechnung
  5. Rechnungskontrolle gemeinsam mit Partnern
Für wen ?
Für wen ?

Kunden welche heute nach SLP gemessen und abgerechnet werden und mehr als 40.000 kWh p.a. Netzbezug aufweisen.

  • Gewerbe
  • Liegenschaften für den allgemeinen Strombezug
  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Landwirtschaft
Rechtliche Grundlagen & Links
Rechtliche Grundlagen & Links

Verordnung über Konzessionsabgaben: Link

Agora Energiewende (2013): Reform des Konzessionsabgabenrechts: Link