Zum Inhalt springen
Sonderformen Netznutzung

Sonderformen der Netznutzung

Reduktion der Netznutzungskosten durch atypische und lastintensive Netznutzung nach StromNEV.

Der Gesetzgeber ermöglicht unter Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eine Reduktion der Netznutzungskosten, wenn der Kunde das Netz durch sein Verhalten im Netzbetrieb unterstützt bzw. sich „netzentlastend“ verhält.

Konkret umfasst dies:

Atypische Netznutzung

Hierbei ist das Verbrauchsverhalten des Kunden „atypisch“ zu der Belastung des Netzes.

Lastintensive Netznutzung

Sie verbrauchen an einem Standort +10 GWh p.a. und verfügen über eine hohe kontinuierliche Last (+7.000 Vollbenutzungsstunden).

Singuläre Netznutzung

Sie nutzen Betriebsmittel singulär am Netz.

Speicherung in einem Stromspeicher

Sie betreiben Speicher und möchten ein individuelles Netzentgelt erhalten.

Atypische Netznutzung

Was ist „atypische Netznutzung"? Sie liegt vor, wenn Ihr Stromverbrauch überwiegend außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers stattfindet – also dann, wenn das Netz nicht stark beansprucht wird. Wer sich „netzentlastend" verhält, kann ein individuelles, reduziertes Netzentgelt beim Netzbetreiber beantragen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 19 Abs. 2 StromNEV. Die Vereinbarung zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber bedarf der Genehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Abrechnung nach den allgemeinen, im Preisblatt veröffentlichten Netzentgelten.

Potential / Beispiel

Ausgangssituation

Kunde mit einer Jahreshöchstleistung bei 700 kW im Sommer. Das Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt im Winter zwischen 17:00 – 18:00 Uhr. In dieser Zeit liegt die Höchstleistung des Kunden bei 500 kW.

Anwendung

Die abrechnungsrelevante Jahreshöchstlast wird in dem Hochlastzeitfenster festgestellt. Das Hochlastzeitfenster ist exemplarisch zwischen 17:00 – 18:00 im Winter. In dieser Zeit senkt der Kunde seinen Netzbezug durch eine Lastmanagementmaßnahme um 200 kW gegenüber seinem normalen Netzbezug.

Die nun abrechnungsrelevante Jahreshöchstleistung liegt somit bei 500 kW – 200 kW = 300 kW.

Kalkulation bisher

Leistungspreis des Netzbetreibers: 70,00 Euro / kW

700 kW × 70 Euro pro kW = 49.000 Euro

Kalkulation neu

Leistungspreis des Netzbetreibers: 70,00 Euro / kW

300 kW × 70 Euro pro kW = 21.000 Euro

Einsparung

49.000 Euro – 21.000 Euro = 28.000 Euro p.a.

Unsere Leistungen für Sie

Gemeinsam mit unseren Partnern sorgen wir für eine Analyse & Bewertung Ihrer Netznutzung an allen Standorten und kümmern uns um alle Abläufe gegenüber den Netzbetreibern und der BNetzA.

In Kombination mit unserem Smart Metering haben Sie zudem jederzeit Zugriff auf Ihre Energiedaten und können auch vergleichen, wie sich Ihre Netzlast innerhalb und außerhalb des Hochlastzeitfensters verhält.

  • Erheben der historischen Daten
  • Auswertung mit Partnern
  • Optimierungsansätze identifizieren
  • Beantragung Netzbetreiber / BNetzA
  • Überwachung & Kontrolle mit dem acteno smart metering

Für wen?

Kunden welche schon bereits atypisch sind, oder durch geeignete Lastmanagement- / Erzeugungsmanagement-Maßnahmen atypisch werden können:

  • Druckereien
  • Metall- (inklusive Nichteisenmetallindustrie)
  • Chemie
  • Glas
  • Energieerzeugung
  • Petro
  • Verpackung
  • Nahrung
  • Kliniken
  • Industrie
  • Gewerbe
  • Logistik

Hinweis: Das Mindestverlagerungspotenzial muss mindestens 100 kW betragen.

Rechtliche Grundlagen

  • Informationsseite zu individuellen Netzentgelten der BNetzA: Link
  • Gesetzesauszug – § 19 StromNEV: Link

Hohe kontinuierliche Last (+10 GWh p.a. / +7.000 Vollbenutzungsstunden)

Letztverbraucher, die ein besonderes – in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes – Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber bedarf der Genehmigung der Regulierungsbehörde (BNetzA). Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemeinen im Preisblatt veröffentlichten Netzentgelten.

Potential / Beispiel

Ausgangssituation

Kunde mit einer Jahreshöchstleistung bei 2.000 kW und einem Jahresgesamtnetzbezug von 14.860 MWh (7.430 Vollbenutzungsstunden).

Anwendung

Die Netznutzungskosten lassen sich unter Anwendung der StromNEV hierbei um bis zu 80 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts reduzieren.

Kalkulation bisher

Leistungspreis des Netzbetreibers: 70,00 Euro / kW

2.000 kW × 70,00 Euro pro kW = 140.000 Euro

Arbeitspreis des Netzbetreibers: 1,03 Eurocent / kWh oder 10,30 Euro / MWh

14.860 MWh × 10,30 Euro pro MWh = 153.058,00 Euro

Summe Arbeitspreis und Leistungspreis = 293.000 Euro

Kalkulation neu

293.000 Euro × 0,20 = 58.600 Euro (maximale Entlastung)

Einsparung

293.000 Euro – 58.600 Euro = 234.000 Euro p.a.

Unsere Leistungen für Sie

Gemeinsam mit unseren Partnern sorgen wir für eine Analyse & Bewertung Ihrer Netznutzung an allen Standorten und kümmern uns um alle Abläufe gegenüber den Netzbetreibern und der BNetzA.

In Kombination mit unserem Smart Metering haben Sie zudem jederzeit Zugriff auf Ihre Energiedaten und können auch vergleichen, wie sich Ihre Netzlast innerhalb und außerhalb des Hochlastzeitfensters verhält.

  • Erheben der historischen Daten
  • Auswertung mit Partnern
  • Optimierungsansätze identifizieren
  • Beantragung Netzbetreiber / BNetzA
  • Überwachung & Kontrolle mit dem acteno smart metering

Für wen?

  • Metall- (inklusive Nichteisenmetallindustrie)
  • Chemie
  • Glas
  • Energieerzeugung
  • Petro
  • Verpackung
  • Nahrung
  • Rechenzentren

Hinweis: Stromnetzbezug +10 GWh und +7.000 Vollbenutzungsstunden.

Rechtliche Grundlagen

  • Informationsseite zu individuellen Netzentgelten der BNetzA: Link
  • Gesetzesauszug – § 19 StromNEV: Link

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung können während Lastspitzenzeiten durch den Netzbetreiber abgeschaltet werden. Im Gegenzug erhält der Kunde eine Entlastung der Netznutzungskosten um bis zu 80 Prozent.

Gegenwärtig wird dies überwiegend für Nachtspeicherheizungen angewendet. Der Anwendungsbereich lässt sich jedoch auf weitere Verbraucher und auch Speicher / Elektromobile ausweiten.

Potential / Beispiel

Anwendung

Erweiterung der schaltbaren Last um eine Einrichtung zur Unterbrechung des Verbrauchs mit dezidierter Messung.

Kalkulation bisher

Arbeitspreis des Netzbetreibers: 6,43 Eurocent / kWh oder 0,0643 Euro / kWh

12.000 kWh × 0,0643 Euro pro kWh = 771,60 Euro

Kalkulation neu

Arbeitspreis des Netzbetreibers wird um 80 Prozent reduziert:

0,0643 Euro / kWh × 0,20 = 0,01286 Euro / kWh

12.000 kWh × 0,01286 Euro pro kWh = 154,32 Euro

Einsparung

771,60 Euro – 154,32 Euro = 617,28 Euro p.a.

Für wen?

  • Gewerbe
  • Elektromobile
  • Speicher (elektrisch wie thermisch)
  • Haushalte

Anwendungen im Bereich:

  • Kühlen / Gefrieren
  • Raumwärme / Raumkälte
  • Warmwasser
  • Druckluft
  • Prozesswärme
  • Lüftung

Hinweis: Netznutzung auf Ebene der Niederspannung.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetzesauszug – § 14a EnWG: Link

Singuläre Betriebsmittel

Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Kunden vorliegt.

Die Höhe des Entgelts orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß § 4 StromNEV an folgenden Parametern wie z.B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung und der Länge der Leitung orientieren.

Das Entgelt je Entnahmestelle ermittelt sich aus dem Einzelpreis multipliziert mit der individuellen Menge. Die aktuellen individuellen Entgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV je Entnahmestelle werden gemäß § 27 Abs. 1 StromNEV auf der Internetseite der Netzbetreiber veröffentlicht.

Netznutzung optimieren

Kontaktieren Sie uns für eine Analyse Ihrer Netznutzungskosten.