Was ist Direktvermarktung?
Direktvermarktung bedeutet, dass Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen Ihren erzeugten Strom nicht zum festen EEG-Einspeisetarif an den Netzbetreiber abgeben, sondern ihn aktiv an der Strombörse (EPEX SPOT) verkaufen. Seit dem EEG 2012 wurde die Direktvermarktung schrittweise eingeführt, mit dem EEG 2014 wurde sie für alle Neuanlagen ab 100 kWp installierter Leistung verpflichtend.
Das zentrale Instrument ist das Marktprämienmodell: Anlagenbetreiber erhalten den Erlös aus dem Stromverkauf an der Börse plus eine staatliche Marktprämie, die die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem sogenannten anzulegenden Wert(dem technologiespezifischen Referenzwert aus dem EEG) ausgleicht. So ist eine Mindestvergütung gewährleistet, während gleichzeitig Anreize für eine marktorientierte Erzeugung gesetzt werden.
Wie funktioniert das Marktprämienmodell?
Im Marktprämienmodell setzt sich der Erlös des Anlagenbetreibers aus zwei Komponenten zusammen:
Marktwert + Marktprämie = garantierter Mindesterlös
Marktprämie= Anzulegender Wert − Monatsmittelwert (energieträgerspezifisch)
Der anzulegende Wert ist der technologiespezifische Referenzwert, der sich aus dem EEG ergibt (bei Ausschreibungsanlagen: der Zuschlagswert).
Der Monatsmittelwert ist der durchschnittliche Börsenstrompreis für den jeweiligen Energieträger im betreffenden Monat.
Konkret erhält der Anlagenbetreiber zwei Zahlungsströme: Den Spotmarktpreis vom Direktvermarkter, der den Strom an der Börse verkauft, und die Marktprämie vom Netzbetreiber. Liegt der erzielte Börsenpreis über dem Monatsmittelwert, erzielt der Betreiber einen zusätzlichen Erlös über dem anzulegenden Wert hinaus.
Voraussetzungen für die Direktvermarktung
Damit eine Anlage an der Direktvermarktung teilnehmen kann, müssen mehrere technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein:
Fernsteuerbarkeit
Die Anlage muss fernsteuerbar sein, damit der Direktvermarkter die Einspeiseleistung bei Bedarf anpassen kann. Dies erfolgt in der Regel über eine Fernwirkanlage oder einen Parkrechner.
Echtzeit-Messdaten
Die Messtechnik muss Echtzeit-Lastgangdaten in 15-Minuten-Intervallen liefern. Diese Daten sind die Grundlage für Erzeugungsprognosen und die Bilanzierung.
Marktstammdatenregister
Die Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein – mit korrekten Angaben zu Standort, Leistung und Vermarktungsform.
Vertrag mit Direktvermarkter
Ein Vertrag mit einem zugelassenen Direktvermarkter ist erforderlich. Die Anlage wird in dessen virtuelles Kraftwerk eingebunden, um Erzeugung und Vermarktung zu koordinieren.
Die Rolle des Messstellenbetreibers
Hier kommt acteno ins Spiel: Echtzeit-Messdaten sind das Fundament jeder erfolgreichen Direktvermarktung. Nur wenn Erzeugungsdaten präzise und in Echtzeit vorliegen, können Direktvermarkter zuverlässige Prognosen erstellen. Bessere Prognosen bedeuten geringere Abweichungen im Fahrplan – und damit niedrigere Ausgleichsenergiekosten, die andernfalls den Erlös schmälern.
acteno stellt Messdaten über offene Schnittstellen bereit:
Als wettbewerblicher Messstellenbetreiber arbeitet acteno unabhängig von Netzbetreibern und Energieversorgern. Wir unterstützen alle Spannungsebenen – von Niederspannung bis Höchstspannung – und alle Anlagentypen: Wind, PV, Biogas, Speicher und Mischparks.
Direktvermarktung für verschiedene Anlagentypen
Je nach Energieträger ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Messtechnik und Prognosequalität. acteno entwickelt für jeden Anlagentyp passende Messkonzepte:
Windenergie
Volatile Einspeisung erfordert hochfrequente Messdaten für präzise Windleistungsprognosen. acteno liefert Lastgangdaten in Echtzeit.
Photovoltaik
Strahlungsabhängige Erzeugung benötigt exakte Messwerte als Input für Irradiance-basierte Prognosemodelle.
Biogas
Flexibel steuerbare Anlagen können durch bedarfsgerechte Fahrweise zusätzliche Erlöse erzielen. Präzise Messdaten sind die Basis.
Speicher
Batteriespeicher in der Direktvermarktung erfordern bidirektionale Messung von Ein- und Ausspeicherung in Echtzeit.
Mischparks
Kombinierte Anlagen (z.B. Wind + PV + Speicher) benötigen komplexe Messkonzepte mit separater Erfassung je Erzeugungseinheit.
Was passiert nach dem EEG? (Post-EEG)
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung entfällt die Marktprämie. Die Anlage kann weiterhin Strom erzeugen, muss sich aber vollständig am Markt behaupten. Für Anlagenbetreiber gibt es mehrere Optionen:
Power Purchase Agreement (PPA)
Langfristige Stromlieferverträge mit Abnehmern bieten Planungssicherheit ohne EEG-Förderung. Der Preis wird bilateral vereinbart.
Fortgesetzte Direktvermarktung
Der Strom wird weiterhin an der Börse verkauft – zum reinen Marktpreis ohne Marktprämie. Wirtschaftlich attraktiv bei hohen Börsenstrompreisen.
Repowering
Durch den Austausch alter Komponenten gegen leistungsfähigere Technik kann die Anlage neu in die EEG-Förderung eintreten.
acteno unterstützt Post-EEG-Anlagen mit separaten Messkonzepten, die verschiedene Vermarktungsmodelle an einem Standort ermöglichen – etwa wenn ein Teil der Erzeugung über PPA und ein anderer Teil über die Börse vermarktet wird.
