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Mieterstrom für Vermieter

Mieterstrom: Leitfaden für Vermieter

Vorteile, Förderung und Umsetzung von Mieterstrom – der komplette Leitfaden für Vermieter und Immobilieneigentümer.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet Strom, der in dezentralen Erzeugungsanlagen – typischerweise Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder Blockheizkraftwerken (BHKW) im Keller – erzeugt und direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Der entscheidende Unterschied zur herkömmlichen Stromversorgung: Der Strom wird nicht über das öffentliche Netz geleitet, sondern fließt direkt vom Dach in die Wohnung.

Die rechtliche Grundlage bildet das Mieterstromgesetz von 2017, das durch die EEG-Novelle 2023 erheblich verbessert wurde. Für den lokal verbrauchten Strom entfallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und die KWK-Umlage – das macht Mieterstrom wirtschaftlich attraktiv für Vermieter und günstiger für Mieter.

Vorteile für Vermieter

Wertsteigerung der Immobilie

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach steigert den Marktwert Ihrer Immobilie nachhaltig. Gebäude mit eigener Energieerzeugung erzielen höhere Mietpreise und sind bei Mietern besonders gefragt.

Zusätzliche Einnahmequelle

Der Verkauf von Solarstrom an Ihre Mieter generiert planbare Einnahmen. Zusätzlich erhalten Sie den gesetzlichen Mieterstromzuschlag nach dem EEG für jede gelieferte Kilowattstunde.

Attraktiveres Mietangebot

Grüner Strom vom eigenen Dach reduziert die Nebenkosten Ihrer Mieter und erhöht die Mieterzufriedenheit. Weniger Fluktuation bedeutet weniger Leerstand und geringere Verwaltungskosten.

Beitrag zur Energiewende

Mieterstrom unterstützt Ihre ESG-Compliance und Nachhaltigkeitsziele. Sie leisten einen aktiven Beitrag zur dezentralen Energiewende und positionieren Ihr Portfolio zukunftssicher.

Fördermöglichkeiten

Neben dem Mieterstromzuschlag nach dem EEG profitieren Sie von KfW-Förderprogrammen für Solaranlagen, steuerlichen Vorteilen durch die vereinfachte Gewerbesteuerregelung und regionalen Förderprogrammen einzelner Bundesländer.

Vorteile für Mieter

Günstiger Strom

Mieterstrom muss mindestens 10 % günstiger sein als der Tarif des örtlichen Grundversorgers. In der Praxis liegen die Einsparungen häufig bei 15–20 % – ohne versteckte Kosten.

100 % grüne Energie

Der Strom kommt direkt von der Solaranlage auf dem eigenen Dach. Mieter beziehen saubere Energie ohne Umwege über das öffentliche Netz und leisten aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz.

Kein Aufwand, volle Flexibilität

Kein Anbieterwechsel nötig, keine Mindestvertragslaufzeit über 24 Monate und eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Die Teilnahme ist freiwillig – Mieter behalten volle Wahlfreiheit.

So funktioniert Mieterstrom – Schritt für Schritt

1

Messkonzept

Analyse des Gebäudes, Erstellung eines individuellen Messkonzepts und Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber. Dabei werden Erzeugung, Verbrauch und Reststromversorgung exakt geplant.

2

Installation

Einbau von Smart Metern, Wandlerzählern und Summenzählern an allen relevanten Messpunkten. Integration der Messtechnik in die Leittechnik für automatisierte Datenerfassung.

3

Betrieb

Echtzeit-Monitoring aller Energieflüsse über ein zentrales Kundenportal. Vermieter und Mieter haben jederzeit transparenten Zugriff auf Erzeugungs- und Verbrauchsdaten.

4

Abrechnung

Vollautomatische Abrechnung: Mieterstrombilling, Reststromversorgung, Mieterstromzuschlag und Marktkommunikation – alles aus einer Hand, ohne manuellen Aufwand.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Mieterstromgesetz von 2017 schuf erstmals einen rechtlichen Rahmen für die direkte Stromlieferung an Mieter. Die EEG-Novelle 2023 beseitigte wesentliche bürokratische Hürden und brachte entscheidende Verbesserungen:

  • Vereinfachte steuerliche Behandlung für Wohnungsunternehmen und Vermietungsgesellschaften
  • Anpassung des Mieterstromzuschlags an aktuelle Marktbedingungen
  • Abbau bürokratischer Hürden bei Anmeldung und Abrechnung
  • Erweiterung auf Quartierslösungen und Nebenanlagen

Seit 2024 ermöglicht die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung weitere Vereinfachungen: Gebäudeeigentümer können Solarstrom direkt an Bewohner weitergeben, ohne als Energieversorger aufzutreten – mit reduzierten regulatorischen Anforderungen.

Die Rolle des Messstellenbetreibers

Ein professioneller Messstellenbetrieb ist das Rückgrat jedes erfolgreichen Mieterstromprojekts. Ohne exakte Messung und reibungslose Marktkommunikation funktioniert kein Mieterstrommodell. Der Messstellenbetreiber übernimmt dabei zentrale Aufgaben:

Individuelles Messkonzept

Erstellung eines maßgeschneiderten Messkonzepts, das Erzeugung, Eigenverbrauch, Mieterlieferung und Reststromversorgung exakt abbildet.

Installation aller Messsysteme

Einbau von Smart Metern, Wandlerzählern, Summenzählern und Kommunikationstechnik – fachgerecht und normkonform.

Koordination mit Netzbetreiber und Lieferanten

Abstimmung aller technischen und regulatorischen Anforderungen mit dem zuständigen Netzbetreiber und den beteiligten Energielieferanten.

Marktkommunikation und Datenvisualisierung

Automatisierte Datenübermittlung an alle Marktteilnehmer sowie transparente Visualisierung aller Energieflüsse über das Kundenportal.

acteno energy übernimmt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber den gesamten Prozess von A bis Z – von der Planung über die Installation bis zum laufenden Betrieb und der vollautomatischen Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen zu Mieterstrom

Was ist der Mieterstromzuschlag?+
Der Mieterstromzuschlag ist eine gesetzlich geregelte Förderung nach dem EEG, die Betreiber von Solaranlagen erhalten, wenn sie den erzeugten Strom direkt an Mieter im selben Gebäude liefern. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und wird für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde gezahlt. Der Zuschlag soll die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen verbessern und die dezentrale Energiewende in Mehrfamilienhäusern fördern.
Wer kann Mieterstrom anbieten?+
Mieterstrom kann grundsätzlich von Gebäudeeigentümern, Wohnungsunternehmen, Energieversorgern oder spezialisierten Dienstleistern angeboten werden. Der Anbieter muss nicht selbst Eigentümer der Erzeugungsanlage sein – auch Contracting-Modelle sind möglich. Seit der EEG-Novelle 2023 wurden steuerliche Hürden für Wohnungsunternehmen und Vermietungsgesellschaften deutlich reduziert.
Muss der Mieter Mieterstrom abnehmen?+
Nein, die Teilnahme am Mieterstrommodell ist für Mieter vollständig freiwillig. Mieter haben jederzeit das Recht, Ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Der Mieterstromvertrag darf zudem nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, die Laufzeit darf maximal 24 Monate betragen, und es gilt eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.
Welche Förderungen gibt es für Mieterstrom?+
Die wichtigste Förderung ist der Mieterstromzuschlag nach dem EEG, der für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom gezahlt wird. Zusätzlich gibt es KfW-Förderprogramme für die Installation von PV-Anlagen, steuerliche Vorteile durch die vereinfachte Gewerbesteuerregelung sowie regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen.

Mieterstrom umsetzen mit acteno energy?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir übernehmen Messkonzept, Installation und Betrieb.