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EDL-G Energieaudit

EDL-G

acteno schafft die Grundlagen für eine Auditierung nach DIN EN 16247-1 / Zertifizierung nach ISO 50001.

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) werden alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR dazu verpflichtet, ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen (Frist: 05.12.2015) oder alternativ ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 / EMAS einzuführen. Diese Verpflichtung greift auch für verbundene Unternehmen.

Mit acteno bestens ausgerüstet

Als acteno schaffen wir die Grundlagen für eine Auditierung nach DIN EN 16247-1 / Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001.

  • Zusammenführung der aktuellen und historischen Energiedaten in das acteno energy performance management (epm) System
  • Kontinuierliche Erfassung des Energieeinsatzes an all Ihren Standorten. Dies sowohl für die Übergabemessung (acteno smart metering) und auf Wunsch auch in Unterverteilungen (acteno micro metering)
  • Aufbau eines standardisierten Berichtswesens mit relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen

Hintergrund

Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen am Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sollen eine europäische Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen. Am 05. Februar 2015 wurden letzte Änderungen am neuen Gesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und sind am 22.04.2015 in Kraft getreten.

Kernstück der Neufassung EDL-G ist ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1, das Unternehmen verpflichtend durchführen müssen. Diese Energie-Audits müssen dann alle vier Jahre wiederholt werden. Alternativ würde ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) ebenfalls als Nachweis zur Erfüllung der EDL-G Vorgaben reichen.

Ausgenommen von der Audit-Pflicht oder der Einführung eines alternativen Systems sind Kleinstunternehmen und kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Die EU definiert diese Unternehmen hierbei als: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR – Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, sind hier hingegen zukünftig in der Verpflichtung.

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